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Praxisspektrum: Hautkrebsvorsorge und -Behandlung
Ab dem 1. Juli 2008 besteht für gesetzlich versicherte Patienten ab dem 35. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Für einige jüngere Versicherte besteht eine Möglichkeit, über Spezialverträge einiger Kassen hieran teilzunehmen. Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (= Hautkrebsscreening) beinhaltet eine Beratung, die Ganzkörperuntersuchung der Haut, die Besprechung des Untersuchungsergebnisses, die Dokumentation des Befundes und ggf. einen Bericht an den überweisenden Hausarzt. Wenn Sie nur eine Hautkrebsvorsorge durchführen lassen möchten, brauchen Sie keine 10 EUR Praxisgebühr zu bezahlen. Wenn Sie jedoch weitere Leistungen, z.B. Heuschnupfenbehandlung, Rezeptausstellung o.ä. in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Überweisung oder einen Befreiungsausweis oder müssen 10 EUR Praxisgebühr bezahlen. Die individuelle Hautkrebsvorsorge ist erforderlich zur Früherkennung des "Schwarzen Hautkrebses" (Malignes Melanom), anderen Hautkrebsformen (z.B. Basaliome und Plattenepithelkarzinome) und Hautkrebsvorstufen (z.B. aktinische Keratosen, Morbus Bowen). Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, kommt bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung in unserer Praxis grundsätzlich ein Auflichtmikroskop mit 10 facher Vergößerung zur Anwendung. Viele Krankenkassen erstatten ihren Versicherten eine einmal jährliche Hautkrebsvorsorge. Dies ist unter medizinischen Gesichtspunkten auch der sinvollste Untersuchungsabstand für die meisten Menschen. Sollte eine Krankenkasse nur den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von 1 Hautkrebsvorsorge alle 2 Jahre erstatten, kann die fehlende Untersuchung als Wahlleistung erfolgen. Eine Photodokumentation einzelner Muttermale kann als Wahlleistung durchgeführt werden. Patienten mit gesichertem Hautkrebs können in unserer Praxis die von jeder Krankenkasse erstatteten Nachsorgeuntersuchungen durchführen lassen. In der Hautkrebstherapie führen wir neben operativen Maßnahmen in örtlicher Betäubung als einzige Hautarztpraxis in Bremen auch die Röntgenweichstrahltherapie durch. Diese ist vor allem bei Patienten höheren Alters in schwer zugänglichen Hautbereichen, wie z.B. im Gesicht, eine Alternative in der Behandlung des weißen Hautkrebses (Basaliom, Plattenepithelkarzinom). Als Wahlleistung kann bei Patienten jeden Alters (mit Ausnahme von Kindern) bei Hautkrebsvorstufen (aktinische Keratosen, Morbus Bowen) sowie bei Basaliomen die photodynamische Therapie (PDT) zum Einsatz kommen. Leistungen unserer Praxis:
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